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   BGH, 08.03.1962 - II ZR 77/60   

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https://dejure.org/1962,969
BGH, 08.03.1962 - II ZR 77/60 (https://dejure.org/1962,969)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1962 - II ZR 77/60 (https://dejure.org/1962,969)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1962 - II ZR 77/60 (https://dejure.org/1962,969)
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Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1962, 368
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 151/85

    Darlegungs- und Beweislast bei Berufung des Haftpflichtversicherers auf

    bb) Da der Versicherungsfall erst nach der Gefahrerhöhung eingetreten ist und die Beklagte zu 5 auch erst danach von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt hat, bedurfte es, wie das Berufungsgericht weiterhin zutreffend ausführt, gemäß § 25 Abs. 1 VVG grundsätzlich keiner Kündigung (BGHZ 4, 369, 376 f.; BGH, Urteile vom 8. März 1962 - II ZR 70/60 - VersR 1962, 368, 370, vom 2. Juli 1964 - II ZR 92/62 - VersR 1964, 841, 842 und vom 28. Juni 1965 - II ZR 31/63 - VersR 1965, 846, 848).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Der Versicherungsnehmer braucht zwar, wie § 23 Abs. 2 VVG beweist, die gefahrerhöhende Eigenschaft der vorgenommenen oder gestatteten Gefahrenänderung nicht zu kennen (RG VA 1931 Nr. 2351; JR 1937, 9; BGH VersR 1962, 368; Kisch, Die Lehre von der Versicherungsgefahr, 486/87; Bruck, Das Privatversicherungsrecht, 308).

    Hierfür kommt es darauf an, ob der Versicherungsnehmer die Fahrt, auf der sich ein Mangel herausstellte, nur beenden, das verkehrsunsichere Fahrzeug nur noch zur Werkstatt fahren oder zu weiteren Fahrten im Verkehr benutzen wollte (BGH VersR 1962, 368/69; 1963, 742/43; 1966, 559/60).

  • BGH, 30.05.1963 - II ZR 14/61

    Leistungsfreiheit der Beklagten wegen vorgenommener Gefahrerhöhung bei

    Die Rechtsausführungen des Berufungsgerichts entsprechen der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 7, 311; 23, 142 [BGH 23.01.1957 - V ZR 132/55]; VersR 1962, 368) und sind nicht zu beanstanden.

    Die Revision verkennt, daß nicht der Kläger den ihm fehlenden Willen der weiteren Benutzung eines verkehrsunsicheren Kraftfahrzeugs, sondern die Beklagte mit dem Vorliegen einer Gefahrerhöhung auch deren subjektive Voraussetzungen zu beweisen hat (BGH VersR 1962, 368/69).

  • BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61

    Verursachung eines Unfalls durch Lösen eines Anhängers vom Motorwagen -

    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß der Versicherer leistungsfrei werde, wenn der Versicherungsnehmer, dem die gefahrerhöhenden Umstände (Verlust des Bolzens einer Anhängerverbindung) bekannt waren fahrlässig ihre Gefährlichkeit nicht erfasst hat (Urteil vom 8. März 1962 - II ZR 77/60 - VersR 1962, 368).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 520/68

    Gefahrerhöhung durch Mängel des Kraftfahrzeugs

    Sollte sich ergeben, daß das weiter benutzte Fahrzeug nach dem Bruch des Hebels nicht mehr verkehrssicher war, so käme es auf einen Irrtum des Klägers über diese Tragweite des Mangels nur an, wenn er nicht auf Fahrlässigkeit beruhte (BGH LM § 23 VVG Nr. 6 mit Verweisung auf BGH VersR 1962, 368).
  • BGH, 18.12.1968 - IV ZR 523/68

    Rechtsmittel

    Zwar kann es zur Entlastung des Versicherungsnehmers ausreichen, wenn er unverschuldet nicht erkennt, daß eine von ihm bewirkte Veränderung der gefahrerheblichen Umstände die Gefahr des Schadenseintritts generell wahrscheinlicher macht (BGH LM § 23 VVG Nr. 6; BGH VersR 1962, 368).
  • BGH, 18.04.1963 - II ZR 176/60
    Dieser Rechtsbegriff ist unanwendbar auf kurzfristige Gefahrensteigerungen, deren zeitlich eng begrenzte Wirkung von vornherein feststeht (vgl. BGH VersR 1962, 368, 369).
  • BGH, 07.04.1966 - II ZR 16/64

    Versicherung von Kraftfahrzeugen eines Transportunternehmens gegen Haftpflicht -

    Ob danach eine Handlung von nur begrenzter Dauer oder ein Zustand von unbestimmter Dauer, in dem die einzelnen Handlungen aufgehen, anzunehmen ist, hängt wesentlich von den subjektiven Vorstellungen des Handelnden ab (vgl. BGH VersR 1962, 368/69).
  • BGH, 02.07.1964 - II ZR 92/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Denn die nach § 25 Abs. 1 VVG eintretende Leistungsfreiheit hängt nicht von der Kündigung des Versicherungsverhältnisses ab, wenn der Versicherer, wie hier die Beklagte, erst nach Eintritt des Versicherungsfalles von der Gefahrerhöhung Kenntnis erhalten hat (vgl. BGHZ 4, 369, 376; BGH VersR 1962, 368, 370; Prölss, VVG 14. Aufl. § 25 Anm. 1; Brück/Möller, VVG 8. Aufl. § 25 Anm. 7).
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